Landschaftspflegematerial im EEG 2014

Im EEG 2014 entfällt die zusätzliche Vergütung für Nachwachsende Rohstoffe. Das betrifft ebenso das Landschaftspflegematerial, Wildpflanzen oder Blühstreifen. Ob Mais, Kleegras oder Landschaftspflegematerial – Sie erhalten je erzeugter Kilowattstunde nur noch die Grundvergütung in Höhe von maximal 13,66 Cent, bei einer Bemessungsleistung von 150 kW.

Bei einer Novellierung des EEG sollte dies wieder geändert werden, und der Fokus auf einer Honorierung des Landschaftspflegematerials liegen.

Ebenso wurde mit dem EEG 2014 die zusätzliche Vergütung für andere ökologisch verträgliche Kulturen wie beispielsweise Wildpflanzenmischungen gestrichen. Wildpflanzenmischungen erzeugen Hektarerträge die rund ein Drittel unter denen des Maises liegen. Mit geeigneten Agrarumweltprogrammen oder einer Honorierung im EEG wäre diese Kultur geeignet andere Reinkulturen zu ersetzen. Dieser finanzielle Anreiz wäre gerechtfertigt, denn die Biogaserzeugung aus Wildpflanzenmischungen ermöglicht mehr Vielfalt und Bienenfreundlichkeit auf dem Acker als bisher.

Mehr zum Thema Energie aus Wildpflanzen erfahren Sie auf der Homepage des Netzwerks Lebensraum Feldflur

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